Stadtreinigung findet Hinweise auf mögliche Abfallsünder in Wiedikon
Die Nachbarschaft der Marienstrasse nervt sich seit Monaten über den Abfallstapel, der sich an einer Hausecke stetig ansammelt. Geschäftsinhaber rund um die Quartierstrasse nehmen an, dass die Bewohnenden des verlotterten Hauses für den Müll verantwortlich sind. Auf Wunsch der Hausverwaltung hat Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) den Abfall Anfang August auf Hinweise nach möglichen Urhebern durchsucht.
Hausverwaltung bat ERZ um Unterstützung
Bereits im vergangenen April wusste die Hauseigentümerschaft vom Abfallproblem direkt neben ihrer Liegenschaft. Im Gespräch mit ZüriToday erklärte der Pressesprecher der Hauseigentümerschaft damals, dass «praktisch laufend Aufträge zur Entsorgung des Abfalls aufgegeben werden». Die Kosten dafür trage die Eigentümerin. In der Zwischenzeit tat sich wenig, wie neue Bilder der illegalen Abfalldeponie vom Sommer zeigen.
Kurz darauf ging bei ERZ jedoch ein Auftrag ein. Die Hausverwaltung der Liegenschaft habe ERZ gebeten, den Abfall einzusammeln, um ihn auf Hinweise zur Urheberschaft zu untersuchen. «Dieser Bitte ist ERZ am vergangenen Montag, 8. August, nachgekommen», sagt Christoph Mahlstein, Mediensprecher von ERZ.
Mehrere Hinweise auf mutmassliche Urheberschaft gesichert
«Unser Kontrolldienst war mit einem Einsatzwagen vor Ort und hat den Abfall an Ort und Stelle untersucht», so Mahlstein. «Dabei konnten gleich mehrere Hinweise auf die mutmassliche Urheberschaft der illegalen Deponie festgestellt werden», bestätigt der Mediensprecher von ERZ. Die Auswertungen seien im Logistikzentrum erfolgt.
Der Fund von Hinweisen ist laut Mahlstein nicht erstaunlich. «Wenn an einem Ort Abfall illegal entsorgt wird, kann das Nachahmer animieren». Diese Personen müssen mit einer Verzeigung bei der Polizei wegen illegaler Entsorgung rechnen.
Die Pressestelle der Hauseigentümerin bestätigt gegenüber ZüriToday, dass sie nun «konkrete Massnahmen prüfen und entsprechende Schritte einleiten werden».
Busse wird gemäss Abfallgesetz verhängt
Bei der Stadtpolizei Zürich ist zurzeit noch keine Meldung eingegangen, sagt Mediensprecher Pascal Siegenthaler. Sobald sie diese erhält, wird «den Beschuldigten mittels Übertretungsanzeige das rechtliche Gehör gewährt», so Siegenthaler. Danach erfolge eine Rapporterstattung an das Statthalteramt, welche eine Busse gemäss den Strafbestimmungen im Abfallgesetz verhängen kann.
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