Schuldspruch korrigiert: Therapie statt Haft für Galeristensohn
Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen angepasst. Der Galeristensohn, der vor fünf Jahren seinen Freund im Drogenrausch tötete, muss nicht mehr länger im Gefängnis bleiben. Stattdessen soll er in einer geschlossenen Anstalt eine Entzugstherapie machen.
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