Neue Stellvertreter-Regelung für Kantonsräte
Zukünftig sollen sich Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei längerem Ausfall, wie zum Beispiel bei Mutterschaft oder Krankheit, vertreten lassen können. Mit dieser neuen Regelung will das Parlament erreichen, dass bei einer längeren Abwesenheit seinen Sitz nicht aufgegeben werden muss.
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