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Heikle KESB-Unterlagen gehören nicht ins Gefängnis

Heikle KESB-Unterlagen gehören nicht ins Gefängnis

Diesen Entschluss fasste die GPK des Kantonsrates, nachdem letzten Herbst die KESB sensible Akten in die Strafanstalt Pöschwies gab.
Publiziert am Mo 24. Sep. 2018 07:18 Uhr