© TeleZüri / Ehefrau in Altstetten erstochen: 49-Jähriger muss 20 Jahre hinter Gitter / Beitrag vom 2. Oktober 2024
Ehefrau erstochen: 49-Jähriger muss 20 Jahre hinter Gitter
Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Oktober 2023. Der Mann hatte im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau mit zehn Messerstichen getötet, nachdem er sie zuvor schon massiv bedroht hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte auf Totschlag und maximal fünf Jahre Freiheitsentzug plädiert. Die Staatsanwältin forderte lebenslänglich.
Wie die vorsitzende Oberrichterin in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, hatte die Frau ihrem damals wegen verschiedener Delikte inhaftierten der Mann bereits im Mai 2021 berichtet, dass sie eine neue Beziehung habe. Sie wollte die Scheidung. Es sei dokumentiert, dass er damals sehr aufgebracht gewesen sei und Drohungen ausgestossen hatte.
Für die Zeit nach seiner Haftentlassung Ende September 2021 galt ein Rayonverbot für die Wohnung. Das hinderte den Beschuldigten nicht, durchs offene Hochparterre-Fenster in die Wohnung hineinzuschauen. Als er seine Frau mit ihrem neuen Freund sah, beschimpfte er sie und bedrohte sie mit dem Tod.
Von Nachbarn beobachtet
Ein paar Tage später kam es zum Tötungsdelikt. Schon am Vormittag hatte der Mann die Frau beobachtet. Als sie am Abend nach Hause kam, wartete er in der Nähe des Hauseingangs. Nach einem kurzen Wortwechsel stach er mit einem Messer wuchtig auf sie ein. Er hörte auch nicht auf, als sie bereits tödlich verletzt am Boden lag.
Vom Geschrei aufgeschreckte Nachbarn beobachteten das Geschehen von ihren Fenstern aus. Ihre Zeugenaussagen seien glaubhaft und übereinstimmend, sagte die Richterin. Schliesslich rammte sich der Mann das Messer selbst in den Bauch, legte sich einen Moment auf den Boden, ging dann aber zum Auto und fuhr weg.
Das Messer wurde nie gefunden. Im Auto stellten die Ermittler aber eine passende Messerscheide sicher, an deren Aussen- und Innenseite die DNA des Mannes haftete.
«Prozesstaktische» Erinnerungslücken
Der Beschuldigte hatte die Tötung der Frau nicht in Abrede gestellt, Er machte aber geltend, sie habe ihn zuerst angegriffen, sie habe ein Messer dabei gehabt, nicht er. Damit habe sie ihn verletzt und ab diesem Moment habe er keine Erinnerung mehr.
Der Gutachter hatte dies laut Richterin als «prozesstaktisch» bezeichnet. Es falle auf, dass der Mann vor allem jene Handlungen vergessen habe, die man ihm strafrechtlich vorwerfen könnte, ansonsten jedoch detailreich berichten könne.
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Die Tötung der Ehefrau habe er geplant, so die Richterin, es sei keine Affekttat gewesen. Als er realisiert habe, dass seine Ehe am Ende war, habe er sich in seiner Männlichkeit und Ehre verletzt gefühlt. Er habe die Frau für deren Verhalten bestraft. Gehandelt habe er krass egoistisch und aus absolut nichtigen Beweggründen.
Das Gericht anerkenne, dass sich die Frau verletzend verhalten habe. Dies rechtfertige aber nicht die Tat, die klar als Mord einzustufen sei.
Zumutbare Landesverweisung
Die Landesverweisung ist dem türkischen Kurden, der 1999 in die Schweiz kam, laut Gericht zuzumuten. Er sei weder beruflich noch sozial in der Schweiz integriert und wenn er die Freiheitsstrafe abgesessen habe, seien seine Kinder volljährig. Nachdem er Asyl erhalten hatte, reiste er mehrmals in die Türkei, er besitzt einen türkischen Pass und eine türkische Identitätskarte.
Nach der Urteilseröffnung rastete der Beschuldigte aus. Er warf dem Gericht in gebrochenem Deutsch vor, es habe nicht richtig gearbeitet. Bloss weil er Ausländer sei, wolle man ihn «kaputt machen». Weder sein Verteidiger noch die vorsitzende Richterin konnten ihn beruhigen. Die mündliche Begründung wollte er nicht abwarten - die interessiere ihn nicht. Flankiert von zwei Polizisten vverliess er den Gerichtssaal.
(sda/joe)