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Kanton Zürich führt Kameras an öffentlichen Gebäuden ein – das ist der Grund

Kanton Zürich will Rathaus und Kaserne mit Kameras überwachen

Vandalismus
Der Kanton Zürich will gegen Sprayereien und Vandalismus an seinen Verwaltungsgebäuden vorgehen. Dafür plant er Kameras an verschiedenen Stellen – auch in der Stadt Zürich.
Publiziert am Mo 24. Juni 2024 12:16 Uhr
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
- Der Berner Gemeinderat will keine Videokameras auf der Schützenmatte. (Symbolbild)

Viele Immobilien im Besitz des Kantons Zürich werden heute noch nicht mit Video überwacht. So gibt es etwa beim Eingang des Zürcher Rathauses am Limmatquai keine Kameras. Der Grund dafür sind gesetzliche Regelungen, was wo und wie überwacht werden darf. Diese Regelungen will der Zürcher Regierungsrat jetzt ändern. Eine entsprechende Verordnung wurde im Amtsblatt publiziert.

10 bis 20 Strafanzeigen pro Jahr

Grund für die geplante Installation der Kameras ist die Aufklärung von Vandalismus. Die Immobilien, zitiert die «NZZ» aus der Verordnung, seien vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Ausserdem sollen die Verantwortlichen mithilfe der Aufnahmen ermittelt werden. Gehen gegen die Verordnung keine Beschwerden ein, wird sie per 1. September in Kraft gesetzt.

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Die Installation der Kameras soll einen niedrigen sechsstelligen Betrag kosten. Der Schaden durch Vandalismus an seinen Immobilien gibt der Regierungsrat mit schätzungsweise 40 bis 50'000 Franken an. Zwischen zehn und 20 Strafanzeigen reicht das kantonale Immobilienamt jedes Jahr wegen Vandalismus ein.

Stadt Zürich besonders betroffen

Viele Immobilien des Kantons befinden sich in der Stadt Zürich, wie das erwähnte Rathaus, das Verwaltungszentrum Walche, das Kasernenareal oder das Haus zum Rechberg. Diese Gebäude, so schreibt der Kanton, seien besonders häufig Sachbeschädigungen und Verunreinigungen ausgesetzt.

Die Pläne des Kantons Zürich zur Videoüberwachung gegen Sprayereien und Sachbeschädigungen sind nicht unumstritten. Das städtische Recht kennt dafür besonders strenge Regelungen. Sie sehen etwa vor, dass Videoüberwachung nur an neuralgischen Punkten mit erheblicher Gefahr für Leib, Leben oder Sachen eingesetzt werden darf.

Ob Vandalismus auch dazu zählt, ist für den Kanton aber nicht entscheidend. Die Regeln zur Videoüberwachung sind nämlich laut Zeitungsbericht nicht an den Standort der Kamera gebunden, sondern an den Nutzer der Daten. Und das ist bei kantonalen Immobilien der Kanton, auch wenn die Gebäude in der Stadt Zürich stehen.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es nicht Ziel sei, die kantonalen Angestellten zu kontrollieren. Ausserdem solle die Überwachung vor Ort mit Symbolen und auf der Website des Kantons gekennzeichnet sein. Die Aufnahmen dürfen darüber hinaus nur ausgewertet werden, wenn es zu einem Vorfall gekommen ist. Ist nichts geschehen, müssen die Bilder nach 14 Tagen gelöscht werden.

(osc)

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