Reisen richtig annullieren
Viele Personen haben noch vor der Krise Reisen gebucht und können diese nun wegen des Coronavirus nicht antreten. Alles rund ums Fliegen, Stornieren von Pauschalreisen und Versicherungsfragen klärt die Sendung «Money».
Erstausstrahlung:
Experte: - Frédéric Papp,
Reise-Experte Comparis
Fragen und Antworten zum Thema Reisen - Ich möchte wegen der Verbreitung des Coronavirus eine gebuchte Reise stornieren. Ist das möglich?
Sofern man eine Annullationskostenversicherung hat, ist ein Rücktritt von einer Reise ohne finanzielle Folge möglich. Voraussetzung ist, dass der Fall einer Pandemie oder Epidemie abgedeckt ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Bund für die entsprechende Region eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Hier finden Sie den aktuellen Stand solcher Reisewarnungen. Oder der Ferienort ist nicht erreichbar, weil er zum Beispiel abgeriegelt wurde. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter die Kosten erstatten, eine Verschiebung der Reise organisieren oder eine Alternative offerieren. Eine Absage wegen eines mulmigen Gefühls alleine ist zwar möglich; allerdings trägt man die Kosten dann selbst. - Wegen der Corona-Pandemie ist meine Pauschalreise abgesagt worden. Bekomme ich mein Geld zurück?
Reiseveranstalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Gutschein für eine spätere Reise zu geben, das Geld zurückzuerstatten oder die Reise zu verschieben. Ist die spätere Reise teurer, müssen Sie keinen Aufpreis bezahlen; ist sie günstiger, muss der Veranstalter Ihnen die Differenz auszahlen. Sie dürfen wählen, ob Sie den Gutschein oder die Rückerstattung wollen. In der aktuellen Lage müssen Sie Verständnis haben, wenn es etwas dauert. - Ich habe meine Ferien im Internet gebucht – Flug, Hotels, Mietauto etc. separat bezahlt. Bekomme ich mein Geld zurück?
In diesem Fall ist es komplizierter als bei der Pauschalreise. Sie müssen die Annullationsbedingungen bei jedem Anbieter separat einfordern und prüfen. Flugtickets, beispielsweise gekauft bei der Swiss, sind grundsätzlich rückerstattbar. Dabei kommt es auf die Rückerstattungsregel an. Ein Ticket, das keinerlei Rückerstattung gewährt, verfällt, ausser die Swiss annulliert den Flug. Der Wert von Flugtickets mit Ausstellungsdatum bis und mit 31. März 2020 mit einem bestätigten Flugdatum bis und mit 31. Dezember 2020 bleibt bis 31. Dezember erhalten, auch wenn Sie den Flug nicht antreten. Bei Veranstaltern wie Hotels oder Mietwagen ist in einem ersten Schritt abzuklären, ob Sie die volle oder teilweise Rückvergütung erhalten. Erfahrungsgemäss zeigen sich Veranstalter kulant. Für Inhaber von Annullationskostenversicherungen gilt: Die versicherte Person muss sich immer zuerst an den Reiseveranstalter wenden und dort die Reise annullieren und eine Annullationskostenabrechnung verlangen. Der Versicherer erstattet die Differenz, sofern es sich um versichertes Ereignis handelt. Gewisse Versicherer zahlen, selbst wenn sie dazu laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht verpflichtet wären. - Ich habe meine Reise aus Angst vor dem Coronavirus bereits vor der Krise annulliert. Habe ich Pech oder bekomme ich nun doch noch Geld zurück?
Da haben Sie schlechte Karten. Es gelten die Annullationsbedingungen. Versuchen können Sie es trotzdem, denn einige Veranstalter sind nun kulanter als sonst. - Was soll ich beachten, wenn ich jetzt eine Reise plane oder buchen möchte?
Reisepläne sollten aufgrund der unsicheren Lage und der unklaren weiteren Entwicklung auf später verschoben werden. Wer dennoch buchen will, sollte nach Möglichkeit eine Pauschalreise wählen. In diesem Fall ist der gesetzliche Schutz wegen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen besser. Wer noch keine Annullationskosten-Versicherung hat, kann beim Buchen die meist von den Veranstaltern offerierten Reiseversicherungen in Erwägung ziehen. Allerdings lohnt sich hier der Blick ins Kleingedruckte: Der Fall von Pandemien und Epidemien sollte abgedeckt sein. - Wer zahlt, wenn ich irgendwo festsitze und nicht zurück in die Schweiz kann?
Schweizerinnen und Schweizer sind grundsätzlich für Ihre Rückkehr selber verantwortlich. Zusatzkosten für Hotels oder für den Rückflug gehen zu ihren Lasten. Handelt es sich um eine Pauschalreise, hilft das Reisebüro bei der Organisation der Rückkehr. Teilweise werden Kosten für Zusatzübernachtungen übernommen. - Kann ich jetzt noch eine Reiseversicherung abschliessen?
Ja, das kann man immer. Für bereits gebuchte Reisen greift die Versicherungsdeckung indes nicht. Grundsätzlich ergibt eine Reiseversicherung für teure Ferien und/oder Vielreisende Sinn. Es lohnt sich, eine Versicherung zu wählen, die auch Risiken im Zusammenhang mit Epi- und Pandemien versichert.
Auf seiner grossen Übersichtsseite beantwortet Comparis auch zahlreiche Fragen zu anderen Gebieten wie Arbeiten, Wohnen und Finanzen: Coronavirus in der Schweiz – Fragen und Antworten
Reise-Experte Comparis
- Ich möchte wegen der Verbreitung des Coronavirus eine gebuchte Reise stornieren. Ist das möglich?
Sofern man eine Annullationskostenversicherung hat, ist ein Rücktritt von einer Reise ohne finanzielle Folge möglich. Voraussetzung ist, dass der Fall einer Pandemie oder Epidemie abgedeckt ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Bund für die entsprechende Region eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Hier finden Sie den aktuellen Stand solcher Reisewarnungen. Oder der Ferienort ist nicht erreichbar, weil er zum Beispiel abgeriegelt wurde. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter die Kosten erstatten, eine Verschiebung der Reise organisieren oder eine Alternative offerieren. Eine Absage wegen eines mulmigen Gefühls alleine ist zwar möglich; allerdings trägt man die Kosten dann selbst. - Wegen der Corona-Pandemie ist meine Pauschalreise abgesagt worden. Bekomme ich mein Geld zurück?
Reiseveranstalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Gutschein für eine spätere Reise zu geben, das Geld zurückzuerstatten oder die Reise zu verschieben. Ist die spätere Reise teurer, müssen Sie keinen Aufpreis bezahlen; ist sie günstiger, muss der Veranstalter Ihnen die Differenz auszahlen. Sie dürfen wählen, ob Sie den Gutschein oder die Rückerstattung wollen. In der aktuellen Lage müssen Sie Verständnis haben, wenn es etwas dauert. - Ich habe meine Ferien im Internet gebucht – Flug, Hotels, Mietauto etc. separat bezahlt. Bekomme ich mein Geld zurück?
In diesem Fall ist es komplizierter als bei der Pauschalreise. Sie müssen die Annullationsbedingungen bei jedem Anbieter separat einfordern und prüfen. Flugtickets, beispielsweise gekauft bei der Swiss, sind grundsätzlich rückerstattbar. Dabei kommt es auf die Rückerstattungsregel an. Ein Ticket, das keinerlei Rückerstattung gewährt, verfällt, ausser die Swiss annulliert den Flug. Der Wert von Flugtickets mit Ausstellungsdatum bis und mit 31. März 2020 mit einem bestätigten Flugdatum bis und mit 31. Dezember 2020 bleibt bis 31. Dezember erhalten, auch wenn Sie den Flug nicht antreten. Bei Veranstaltern wie Hotels oder Mietwagen ist in einem ersten Schritt abzuklären, ob Sie die volle oder teilweise Rückvergütung erhalten. Erfahrungsgemäss zeigen sich Veranstalter kulant. Für Inhaber von Annullationskostenversicherungen gilt: Die versicherte Person muss sich immer zuerst an den Reiseveranstalter wenden und dort die Reise annullieren und eine Annullationskostenabrechnung verlangen. Der Versicherer erstattet die Differenz, sofern es sich um versichertes Ereignis handelt. Gewisse Versicherer zahlen, selbst wenn sie dazu laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht verpflichtet wären. - Ich habe meine Reise aus Angst vor dem Coronavirus bereits vor der Krise annulliert. Habe ich Pech oder bekomme ich nun doch noch Geld zurück?
Da haben Sie schlechte Karten. Es gelten die Annullationsbedingungen. Versuchen können Sie es trotzdem, denn einige Veranstalter sind nun kulanter als sonst. - Was soll ich beachten, wenn ich jetzt eine Reise plane oder buchen möchte?
Reisepläne sollten aufgrund der unsicheren Lage und der unklaren weiteren Entwicklung auf später verschoben werden. Wer dennoch buchen will, sollte nach Möglichkeit eine Pauschalreise wählen. In diesem Fall ist der gesetzliche Schutz wegen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen besser. Wer noch keine Annullationskosten-Versicherung hat, kann beim Buchen die meist von den Veranstaltern offerierten Reiseversicherungen in Erwägung ziehen. Allerdings lohnt sich hier der Blick ins Kleingedruckte: Der Fall von Pandemien und Epidemien sollte abgedeckt sein. - Wer zahlt, wenn ich irgendwo festsitze und nicht zurück in die Schweiz kann?
Schweizerinnen und Schweizer sind grundsätzlich für Ihre Rückkehr selber verantwortlich. Zusatzkosten für Hotels oder für den Rückflug gehen zu ihren Lasten. Handelt es sich um eine Pauschalreise, hilft das Reisebüro bei der Organisation der Rückkehr. Teilweise werden Kosten für Zusatzübernachtungen übernommen. - Kann ich jetzt noch eine Reiseversicherung abschliessen?
Ja, das kann man immer. Für bereits gebuchte Reisen greift die Versicherungsdeckung indes nicht. Grundsätzlich ergibt eine Reiseversicherung für teure Ferien und/oder Vielreisende Sinn. Es lohnt sich, eine Versicherung zu wählen, die auch Risiken im Zusammenhang mit Epi- und Pandemien versichert.